Ich berate und vertrete Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen, u.a.

- Kündigungsschutzprozessen
- Entfernung von Abmahnungen aus den Personalakten
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Zeugnisstreigkeiten
Hinweis:
Bitte beachten Sie die 3-wöchige Ausschlussfrist des § 5 KSchG,
die ab Zugang der Kündigung beginnt
und die auch bei Änderungskündigungen gilt!