Ich berate und vertrete Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen, u.a.

  • Kündigungsschutzprozessen
  • Entfernung von Abmahnungen aus den Personalakten
  • Mobbing am Arbeitsplatz 
  • Zeugnisstreigkeiten

 

Hinweis:

 

Bitte beachten Sie die 3-wöchige Ausschlussfrist des § 5 KSchG,

die ab Zugang der Kündigung beginnt

und die auch bei Änderungskündigungen gilt!

Ich setze Ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche außergerichtlich und auch gerichtlich durch !