Ich berate und vertrete Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, u.a.

  • Scheidung
  • Zugewinnausgleich
  • Hausratsteilung
  • Versorgungsausgleich
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Umgangsrecht
  • elterliches Sorgerecht
  • Ansprüche nach dem Gewaltschutzgesetz  (z.B. Zuweisung der Ehewohnung)

 

Ich setze Ihre familienrechtlichen Ansprüche für Sie außergerichtlich und gerichtlich durch !